Wer wird gefördert?

  • Unternehmen ab 10 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente)  und Arbeitsstätte in NRW
  • … mit einer Entlassungsanzeige gegenüber der Agentur für Arbeit gem. § 17 Kündigungsschutzgesetz (nicht älter als 6 Monate)

 Was wird gefördert:

  • zusätzliche 1 bis max. 2 volle Beratungstage innerhalb von 36 Monaten
  • ausschließlich vorgeschaltet einer Potential- oder Transformationsberatung
  • 40 % des Tagessatzes, max. 400 Euro / Beratungstag (200 Euro / halben Beratungstag)
  • Mögliche Gesamtförderung: max. 800 Euro

Was sind die Ziele?

  • Begegnung der Verunsicherung in der Belegschaft
  • Hilfe zur Sicherheit/Orientierung in der Veränderung
  • Verstehen des Restrukturierungsprozesses
  • Stärkung des „Blicks nach vorn“
  • Nutzung der Chancen der Neupositionierung
  • Begünstigung der anstehenden Prozessberatung

 

Die Neustartberatung soll den verbliebenen Beschäftigten dabei helfen, Sicherheit und Orientierung in der Veränderung zu gewinnen, indem die Notwendigkeit und die Zusammenhänge eines zurückliegenden Restrukturierungsprozesses und des daraus folgenden Personalumbaus besser verstanden und verarbeitet werden können und die Chancen einer aktiven Neupositionierung in einem zukünftigen Veränderungsprozess einer Potentialberatung oder Transformationsberatung erkannt und wahrgenommen werden können.

Das Angebot einer vorgeschalteten Neustartberatung NRW wird durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW  und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

 

Eine Möglichkeit zur Recherche nach Beratungsunternehmen finden Sie hier.

 

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