Bis zu 9.693 Euro für die Unterstützung
Ihrer Transformationsprozesse!

Fit für die Zukunft – Beratung für Unternehmen und ihre Beschäftigten in Veränderungs-
prozessen - Förderprogramm für Beschäftigte in KMU im Rheinischen Revier und Nördlichen Ruhrgebiet

Mit dem Beratungsangebot „Fit für die Zukunft“ (FFZ) sollen Betriebe und ihre Beschäftigten bei der Transformation hin zu klimaneutralem Wirtschaften unterstützt werden. Das Angebot wird aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union (Just Transition Fund) finanziert.

Durch den Kohleausstieg im Rheinischen Revier und dem Nördlichen Ruhrgebiet stehen Unternehmen vor der Herausforderung, Transformationsprozesse anzustoßen und zu gestalten. Produkte und Dienstleistungen müssen hinsichtlich ihrer Klima- und Umweltauswirkungen hinterfragt und neu ausgerichtet werden. Dies erfordert von Unternehmen und ihren Beschäftigten ein hohes Maß an Flexibilität und Veränderungsbereitschaft. Um betriebliche Potentiale besser auszuschöpfen und konkurrenzfähig zu bleiben, bietet die Landesregierung mit „Fit für die Zukunft“ schnelle und unbürokratische Hilfe. Das Beratungsangebot setzt auf Teamarbeit und schließt immer die Beteiligung der Beschäftigten mit ein. Schließlich sind Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Belegschaft wichtiges Unternehmenskapital.

 

Mit „Fit für die Zukunft“ können Unternehmen entlang von vier zentralen Themenbereichen beteiligungsorientiert ihre Stärken und Schwächen ermitteln sowie betriebsspezifische Lösungen erarbeiten:

  • Green Economy
  • Arbeitsorganisation
  • Digitalisierung
  • Personalentwicklung

Um die Beschäftigten im Veränderungsprozess zu unterstützen, ist die Entwicklung einer Kompetenzentwicklungsstrategie fester Bestandteil des Beratungsangebots „Fit für die Zukunft“.

Was kann mit „Fit für die Zukunft“ gefördert werden: Umfang der Förderung

  • Die Beratung muss sich auf mindestens einen der vier zentralen Themenbereiche beziehen und die Entwicklung einer Kompetenzentwicklungsstrategie enthalten.
  • Gefördert werden anteilig (60%) der Kosten (Standardeinheitskosten) für bis zu 15 Beratungstage.

Wer kann „Fit für die Zukunft“ beantragen: Voraussetzungen für die Förderung

Für Unternehmen mit Standort oder Arbeitsstätte im Rhein-Erft-Kreis (Städte Bedburg, Bergheim, Elsdorf, Pulheim, Kerpen, Frechen, Hürth, Erftstadt, Brühl und Wesseling) stehen wir Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung!

 

 

„© G.I.B. mbh – www.gib.nrw.de“

 

 

 

 

 

 

Unsere Ansprechpartner:

 

 

 

 

 

 

Thomas Commer
0221 / 35 50 11 - 88
thomas.commer@ra-region-koeln.de

 

 

 

 

 

 

 

Rita Wals
0221 - 35 50 11 - 33
rita.wals@ra-region-koeln.de

„Beispiele erfolgreicher Umsetzungspraxis aus kombinierter Potential- und Transformationsberatung, die in gleicher Weise mit dem Förderprogramm „Fit-für-die-Zukunft“ erreicht werden kann, finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf den Seiten des MAGS NRW hier sowie der G.I.B. NRW hier.

Die Förderrichtlinie sowie Dokumentations- als auch Antragsunterlagen finden Sie ebenfalls auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (dort: oben bzw. Ziff. 8.3) hier.