Wer wird gefördert?

  • Beschäftigte, die in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten (individueller Bildungsscheck)
  • Unternehmen mit max. 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) (betrieblicher Bildungsscheck)

Was wird gefördert?

  • Ausgaben für berufliche Weiterbildung, die fachlichen Kompetenzen insbesondere von Beschäftigten in Unternehmen, Berufsrückkehrenden und Selbständigen dienen, wenn ein individueller beruflicher Zusammenhang besteht
  • in beiden Zugängen möglich: Nutzung neuer Angebotsformate der Weiterbildung, z. B. onlinebasierte Fortbildungen (Webinare, Blended Learning, E-Learning)
  • im betrieblichen Zugang: innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare)
  • Förderhöhe pro Bildungsscheck 50% der Gesamtausgaben, maximal 500 €

Unsere Ansprechpartnerin:

 

 

 

 

 

 

Rita Wals
0221 - 35 50 11 - 33
rita.wals@ra-region-koeln.de

Was ist zu beachten?

  • Beschäftigte und Berufsrückkehrende können jährlich maximal einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können maximal 10 Bildungsschecks für ihre Beschäftigten pro Kalenderjahr im betrieblichen Zugang erhalten, jedoch nur 1 Scheck pro Bildungsscheckinteressenten
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro bei Einzelveranlagung/80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung darf nicht überschritten werden
  • Die Ausstellung des Bildungsschecks muss mindestens einen Tag vor Kursbeginn erfolgen.

Was sind die Ziele?

  • Die Wettbewerbsfähigkeit kleinerer und mittlerer Unternehmen soll durch die(Weiter-)Qualifizierung ihrer Beschäftigten gestärkt werden.
  • Die Beschäftigungsfähigkeit von Personen soll durch die Unterstützung des lebenslangen Lernens verbessert werden.

Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben. Die Liste der Beratungsstellen in der Region Köln finden Sie hier.

Der Bildungsscheck NRW wird durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW und den Europäischen Sozialfonds gefördert.