Transformationscoaching für Beschäftigte

Das Förderprogramm Coach2Change fördert individuelles Coaching von Beschäftigten zur Vorbereitung auf die unternehmensspezifischen Herausforderungen im Zuge der Transformation und des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Rheinischen Revier und Nördlichen Ruhrgebiet.

 Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus dem Rheinischen Revier (in der Region Köln: Rhein-Erft-Kreis) mit weniger als 250 Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalente)

 Was wird gefördert?

  • max. 15 Coaching-Tage jährlich:  50 Prozent des Tagessatzes, mögliche Förderung 8.550 Euro (max. 570 Euro/Beratungstag)
  • Personalfreistellung der Beschäftigten während eines Coaching-Tages für max. drei Beschäftigte: mögliche Förderung 4.050 Euro (max. 90€/Tag/Mitarbeitenden)

 Was sind die Ziele?

  • Coach2Change fördert Fähigkeiten zum Change-Management und Vorantreiben von Transformationsprozessen am individuellen Arbeitsplatz und im Unternehmen.
  • Das Coaching versetzt Beschäftigte in die Lage, gewachsene Strukturen zu verändern, Prozesse zu verbessern und nachhaltiger zu machen und Verhaltensweisen zugunsten des Gelingens von Transformation zu beeinflussen.

Wie wird der Antrag gestellt?

  1. Die Anträge auf Förderung werden direkt von den KMU bei der zuständigen Bezirksregierung in Köln gestellt.
  2. Nach Erhalt einer Förderzusage vereinbaren die KMU Termine mit dem ausgewählten Coach. Der Coach wird durch die KMU selbst gesucht und beauftragt.
    Achtung: Vertragsabschluss und Start des Coachings erst nach Förderzusage!
  3. Teilnehmende sowie Coach bestätigen die Teilnahme auf einem Nachweis, der zur Abrechnung bei der Bezirksregierung eingereicht wird.

Weitere Informationen und Anwendungsbeispiele finden Sie auch auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hier

Die Förderrichtlinie, Antragsunterlagen sowie das Nachweisdokument zum durchgeführten Coaching finden Sie neben den Ansprechpartner*innen der Bezirksregierungen ebenfalls auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (oben bzw. Ziff. 8.1) hier  bzw. die Dokumente auch nachfolgend als PDF: