Wer wird gefördert?

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Betriebe/Unternehmen

Was wird gefördert:

  • Faire Beschäftigung
  • Digitalisierung
  • Arbeitsschutz
  • Förderung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
  • Nutzung der Digitalisierung für Gute Arbeit
  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Was sind die Ziele?

  • Festigung und Ausbau der  Tarifpartnerschaft und der Mitbestimmung
  • Schutz, Sicherung und Weiterentwicklung der Beschäftigten
  • Stärkung der Arbeitnehmerrechte

Unsere Ansprechpartner:

 

 

 

 

 

 

Thomas Commer
0221 / 35 50 11 - 88
thomas.commer@ra-region-koeln.de

Unter www.gute-arbeitswelt.nrw findet man weitergehende Informationen, so beispielsweise Antworten auf tarifvertragliche und arbeitsrechtliche Fragen oder zum Thema Arbeitsschutz und Gesundheit.

Im Bereich der fairen Beschäftigung geht es unter anderem um Beratung und Hilfen für ausländische Beschäftigte sowie um die Themen Minijob, Zeitarbeit, Werkverträge und Schwarzarbeit.

Im Handlungsfeld Digitalisierung stehen Betriebe und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Mittelpunkt: Dazu gibt die Seite Antworten, Anregungen und Hinweise. Auch werden Unternehmen portraitiert und Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber sowie Beschäftigte berichten aus erster Hand, aus der Praxis für die Praxis, was für sie „gute Arbeit“ bedeutet…

Im Kontext von „Gute Arbeitswelt NRW“ hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ergänzend informative Flyer für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu den Themen Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag und Arbeitsschutz veröffentlicht.

Die Flyer liefern beispielsweise Antworten auf die Fragen:

  • Welche Angaben gehören in einen Arbeitsvertrag?
  • Wie hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch?
  • Wer kann bei Fragen rund um die Themen Arbeitsschutz und Arbeitsrecht weiterhelfen?