Im Hinblick auf die Veränderungen bei der Förderung einer Potentialberatung für Unternehmen zum 01.07.2022 wird es bereits zum 01.09.2021 Anpassungen auf dem Beratungsscheck geben.
Hintergrund sind die Änderungen in den Förderkonditionen der neuen ESF-Förderrichtlinie, nach der Potentialberatungen dann noch mit max. 8 Beratungstagen zu 40% (400 € pro Beratungstag bzw. 200 € pro halbem Beratungstag) gefördert werden.

Deshalb wird zum 01.09.2021 auf dem Beratungsscheck eine Frist zur Antragstellung aufgenommen. Konkret heißt das, dass

  • Schecks, die bis zum 30.06.2022 ausgegeben werden, zu den Förderkonditionen der ESF-Förderrichtlinie 2014 – 2020 bewilligt werden, wenn der Antrag bis zum 31.03.2023 eingereicht wird (maßgeblich: Datum Antragseingang bei der Bewilligungsbehörde),
  • Schecks, die ab dem 01.07.2022 ausgegeben werden, nach der ESF-Förderrichtlinie 2021 – 2027 bewilligt werden.

Diejenigen Unternehmen, die einen Beratungsscheck ohne diese Frist erhalten und noch keine Antragstellung vorgenommen haben, werden im September/Oktober 2021 durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW angeschrieben und über die Einreichungsfrist informiert.