Die Regionalagentur Region Köln informiert…

Unternehmen, die vor dem 01.07.2022 einen Beratungsscheck für eine Förderung im Rahmen der „Potentialberatung NRW“ ausgehändigt bekommen haben („alte“ ESF-Förderphase 2014-2020, alte Förderkonditionen = max. bis zu 10 Beratertage, Förderung i.H.v. 50% Tagessatz bzw. max. 500€/Beratertag) werden darauf hingewiesen, dass der Beratungsprozess inkl. dessen Dokumentation sowie die Antragsvorbereitung rechtzeitig abgeschlossen und der komplette Förderantrag fristgerecht bis spätestens 31.03.2023 (Datum des Poststempels!) bei der Bezirksregierung (Anschrift: Bezirksregierung Köln – Dezernat 34 - EU-Förderung, Europäischer Sozialfonds, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln) eingegangen sein muss!

Für die Antragstellung sind die Unterlagen/Formulare der alten Förderphase zu verwenden, die hier abrufbar sind: https://www.mags.nrw/esf-antrag (Ziff. 3.1.).

Info: Verspätet eingehende Anträge werden nicht mehr bearbeitet, so dass diese Unternehmen keine Förderung erhalten, auch nicht zu den seit 01.07.2022 neuen Konditionen!