In der ab dem 10. Mai 2021 gültigen Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes sind Hinweise auf die ESF-kofinanzierten Programme (u. a. „Matchingberatung“ und „Kurs auf Ausbildung“) gegeben. Die betreffenden Passagen finden sich im §7 („Weitere außerschulische Bildungsangebote“) der Verordnung (farblich markiert). Die Verordnung ist hier abrufbar.