Ab dem 01.09.2020 ist den Bildungsscheckempfänger*innen zu jedem Bildungsscheck zwingend das unten stehende „Informationsblatt für Bildungsscheckempfänger*innen“ zu den Inhalten der beruflichen Weiterbildung auszuhändigen. Dessen Erhalt wird in die subventionserhebliche Erklärung aufgenommen und von den Bildungsscheckempfänger*innen bestätigt.

Informationsblatt für Bildungsscheckempfänger*innen Stand 01.09.2020