Das Interessenbekundungsverfahren zum Förderaufruf der Beratungsstellen Arbeit NRW für die Förderphase 2026-2028 ist abgeschlossen. Finden Sie nachfolgend eine Übersicht der für die Region Köln zur Förderung empfohlenen Träger, die nun – neben landesweit allen weiteren Trägern - vom MAGS NRW zur Antragstellung aufgefordert sind:
Wer wird gefördert?
- Personal (Berater*innen) bei Trägern von „Beratungsstellen Arbeit“
Was wird gefördert?
Kostenfreie, fachlich qualifizierte Beratung, Orientierung und Begleitung
- von prekären und ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen bedrohter oder betroffener Menschen
- erwerbsloser Menschen mit sozial- und arbeitsrechtlichen Fragenstellungen
- von Arbeitslosigkeit bedrohter Menschen
- Beschäftigter mit aufstockenden SGB II-Leistungen („Aufstocker“)
Was sind die Ziele?
Vertrauliche Beratung und Begleitung der Betroffenen unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder der sexuellen Orientierung zu Fragen/Themen
- Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie bei wirtschaftlichen, psychosozialen und rechtlichen Fragen
- im Kontext ausbeuterischer und prekärer Arbeitsverhältnisse (auch bei der Suche nach Rechtsbeiständen)
- Vermittlung von Übersetzer*innen und Sprachdiensten für anderssprachige Beschäftigte
- Lotsenfunktion für weiterführende Hilfs- und Beratungsangebote
- Ort der Begegnung für erwerbslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohter Menschen.
Die Beratungsstellen Arbeit leisten durch ihre Arbeit einen Beitrag zur Gestaltung einer fairen, menschengerechten und guten Arbeitswelt in Nordrhein-Westfalen. Damit unterstützen sie die Ziele der Fachkräfteoffensive der Landesregierung, heben inländische Arbeitskräftepotentiale und steigern die Attraktivität des Standorts Nordrhein-Westfalens für ausländische Arbeitskräfte.
Mit dem Programm der Beratungsstellen Arbeit sollen für die betroffenen Menschen fachlich qualifizierte Beratungsangebote bereitstehen, die die Menschen dabei unterstützen, ihre Rechte auf dem Arbeitsmarkt zu kennen und ihnen Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung aufzeigen. Die Beratungsstellen Arbeit sind ortsnahe und professionelle Anlaufstellen, die behördenunabhängige Unterstützung, Beratung und Begleitung im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes bieten.
Ziel ist die Unterstützung, Beratung und Begleitung für Menschen in prekären Beschäftigungssituationen und in Beschäftigungsverhältnissen, die Merkmale ausbeuterischer Beschäftigung aufweisen. Prekäre und ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse sichern kein finanzielles Auskommen, belasten die Gesundheit sowie die Leistungs- und Beschäftigungsfähigkeit und schränken die soziale Teilhabe ein. Darunter fallen Beschäftigungsverhältnisse, bei denen rechtlich oder tarifrechtlich vorgeschriebene Arbeitsbedingungen umgangen werden. Dazu gehören beispielsweise die Umgehung des gesetzlichen Mindestlohns, unrechtmäßige Abzüge vom Lohn, unverhältnismäßige Mieten, Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, fehlende Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall oder bei Urlaub, unrechtmäßige Kündigung, die Ausnutzung einer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder einer migrationsspezifischen Hilflosigkeit oder die Umgehung von arbeitsrechtlichen Standards und damit einhergehende Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit.
In nachfolgender Übersicht finden Sie die Träger in der Region Köln, die zu Beginn des Jahres 2021 ihre Tätigkeit als „Beratungsstelle Arbeit“ in den 5 Teilregionen aufgenommen haben:
Stadt Köln
Stadt Leverkusen
Oberbergischer Kreis
Rheinisch-Bergischer-Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Hinweis: jew. im Trägerverbund, außer im Rheinisch-Bergischen Kreis sowie im Rhein-Erft-Kreis
Ergänzende Informationen:



