
BVA - neue Anschrift
Bitte nutzen Sie ab sofort die neue Anschrift des BVA:
Bundesverwaltungsamt
Referat ZM II 3
50728 Köln
Neue Förderrichtlinie unternehmensWert:Mensch ab 07.10.2021
Aktuelle Beratungsscheckvergabe uWM
Unterbrechung der Prozessberatung
Die Möglichkeit der Unterbrechung, wie in der Rundmail vom 10. November 2021 festgelegt, wird letztmalig verlängert:
- Unterbrechung der Prozessberatung ist möglich, wenn sie pandemiebedingt nicht fristgerecht durchgeführt und abgeschlossen werden können. (Vgl. Rundmail vom 16.03.2020) Vor der Scheckausgabe für den Zweig „Gestärkt durch die Krise“ prüfen Sie bitte vor Maßnahmenbeginn, ob das Unternehmen die Beratung ohne Probleme durchführen kann. Aufgrund der kurzen Laufzeit dieses Moduls raten wir von Unterbrechungen während des Prozesses ab.
Diese Festlegung gelten ab 11. November bis 31. Mai 2022.
Online-Formate für die Erstberatung sowie die Prozessberatung sind von dieser Frist ausgenommen und gelten bei Bedarf uneingeschränkt.
Kontingent
Kontingent für uWM und uWMplus in NRW aufgebraucht
Für das Förderprogramm uWM und uWMplus ist das Kontingent an Beratungstagen in NRW aufgebraucht; insofern ist eine Beratung hier nicht mehr möglich.
Jedoch wird das Beratungsprogramm ab sofort um zwei neue Programmzweige erweitert: „Gestärkt durch die Krise“ und „Women in Tech“. Damit unterstützt uWM künftig kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Bewältigung zweier zentraler Herausforderungen: sich in Folge der COVID-19-Pandemie krisensicher aufzustellen sowie Frauen in IT- und Tech-Berufen zu stärken.
uWM Programmerweiterung und -verlängerung
Am 07.10.2021 wurde die geänderte Förderrichtlinie für das Programm unternehmensWert:Mensch veröffentlicht. Das Programm wird letztmalig um sechs Monate - bis Dezember 2022 - verlängert. Zusätzlich wird uWM um zwei neue Zweige erweitert: "Women in Tech" und "Gestärkt durch die Krise". Nähere Infos erhalten Sie in dem beigefügten Handbuch.
Aktuelle Informationen für kleine und mittelgroße Unternehmen in der Automobilindustrie
Das neue kostenfreie IT-Tool „PYTHIA Automotive“ ermöglicht kleinen und mittelgroßen Unternehmen in der Automobilindustrie einen einfachen Einstieg in die strategische Personalplanung.Das Tool führt Fach-, Unternehmens- und Personalverantwortliche Schritt für Schritt durch alle Überlegungen der Personalplanung. Damit können Unternehmen ohne externe Hilfe ihren Personalbestand und Personalbedarf prüfen, zukünftige Abweichungen erkennen und notwendige Maßnahmen für die kommenden Jahre ableiten – insbesondere vor dem Hintergrund des Wandels in der Automobilbranche.
Weitere Informationen und den Link zum kostenlosen Download des Tools finden Sie hier. Erklärt wird das Tool in diesem Video.
Die Grundlage, das IT-Tool PYTHIA, wurde im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) für den Einsatz in KMU entwickelt, gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Für die öffentliche Verwaltung gibt es bereits PYTHIA ÖV. Auch für die Chemie-Branche entsteht aktuell eine PYTHIA-Chemie-Version des Tools.
Aktuelle Informationen aus der PKS in Berlin, Stand 26.07.2021
Pandemiebedingte Unterbrechungen laufen zum 31.07.2021 aus
Auch wenn die pandemiebedingte Lage weiterhin unbeständig bleibt, können wir aktuell eine gewisse Entspannung der Situation feststellen. In der Hoffnung, dass die Einschränkungen weiter nach und nach aufgehoben werden, werden wir die Option der Prozessunterbrechung zum 31. Juli 2021 beenden. Ab dem 19.07.2021 ist es nicht mehr möglich, eine Unterbrechung anzumelden. Alle Unternehmen, die aktuell dieses Angebot noch nutzen, haben bis zum 31.07.2021 Zeit, sich auf die Prozessaufnahme ab dem 01.08.2021 vorzubereiten. Wie bisher verfolgen wir die Entwicklungen laufend und passen die Festlegungen nach Bedarf an.
Aktuelle Informationen zur Scheckausgabe:
Die zuständige Prozesskoordinierungsstelle in Berlin informierte heute darüber, dass der Zeitpunkt für die letztmögliche Scheckausgabe uW:M und uW:M plus um 2 Monate verschoben/verlängert wurde auf den 30.11.2021. Ursprünglich war der 30.09.2021 als letztmöglicher Termin für die Scheckausgabe genannt.
Neue Fristen uWM(plus)_Stand 28.06.2021
Aktuelle Informationen aus der PKS aus Berlin (Stand: 28.05.2021)
Pandemiebedingten Prozessunterbrechungen
Auch wenn die Infektionszahlen langsam sinken und eine vorsichtige Hoffnung auf ein Ende der Pandemie aufkommt, ist die pandemische Zeit noch nicht vollständig überstanden.
Im Hinblick auf die aktuelle Situation möchten wir den betroffenen Unternehmen, die Möglichkeit der Prozessunterbrechung einräumen und verlängern sie erneut bis einschließlich 16. Juli 2021. Alle weiteren Festlegungen bleiben unverändert.
Pandemiebedingte Maßnahmen
Seit dem 02. November 2020 können Unternehmen aufgrund des bundesweiten (Teil)Lockdowns die uWM bzw. uWM plus Beratung unterbrechen.
Die Möglichkeit der Unterbrechung wird bis einschließlich 31. Mai 2021 verlängert.
Diese Festlegung orientiert sich an der Entscheidung der ESF-Verwaltungsbehörde zu befristeten Maßnahmen für einen flexiblen Umgang mit coronabedingten Programmänderungen. Die Unterbrechung wird auf dem Beratungsscheck dokumentiert und die Laufzeit entsprechend angepasst.
Darüber hinaus besteht weiterhin die Möglichkeit der Online-Beratung. Diese Option bezieht sich sowohl auf die Erst- als auch auf die Prozessberatung. In diesem Fall ist zusätzlich das entsprechende Formular, das von Ihnen dem Berater/der Beraterin sowie dem Unternehmen unterschrieben wird, dem Antrag hinzuzufügen.
Von persönlicher Beratung raten wir derzeit ab und weisen auf die pandemiebedingten Einschränkungen und Hygienemaßnamen hin.
New Work Barometer 2021
Die Corona-Pandemie hat zu starken Veränderungen in der Arbeitswelt geführt. Viele Organisationen und viele Mitarbeiter*innen haben ihre Arbeitsprozesse anpassen müssen und beschäftigen sich mit dem Thema New Work. Es gibt eine jährliche Befragung im Bereich New Work, um das Thema wissenschaftlich zu begleiten: Das New Work Barometer, initiiert durch die Hochschule SHR Berlin. Ziel des New-Work-Barometers ist es, eine jährliche Evaluation des Themas New Work im deutschsprachigen Raum durchzuführen. Die Ergebnisse des New-Work-Barometer 2020 finden Sie hier: https://www.srh-berlin.de/fileadmin/Hochschule_Berlin/Projekte/neuneuneu.pdf
Das diesjährige New-Work- Barometer möchte das Verständnis von New Work im deutschsprachigen Raum, die eingesetzten Maßnahmen im Bereich New Work sowie die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Thema New Work untersuchen. Die Beantwortung dauert ca. 10-15 Minuten.
Wir möchten Sie einladen, an der Befragung über diesen Link teilzunehmen, damit auch die Sichtweise und Erfahrungen der uWM-Träger in das New Work Barometer einfließen. Gerne können Sie auch die beteiligten Unternehmen auf diese Befragung aufmerksam machen:
https://www.soscisurvey.de/nwb2021/?r=bm
Die Teilnehmenden bekommen den Ergebnisbericht zugesandt. Die Datenerhebung erfolgt selbstverständlich anonym. Rückschlüsse über Sie oder die Organisation, für die Sie arbeiten sind zu keiner Zeit möglich. Sie können die Befragung jederzeit abbrechen.
Die Datenerhebung wird von der SRH Berlin University of Applied Sciences durchgeführt. Medienpartner ist das Personalmagazin, als Praxispartner fungiert Commax learning and development.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme!
Aktuelle Pressemitteilung zum Förderprogramm unternehmensWert:Mensch
Unterbrechungen
Vor dem Hintergrund der aktuellen Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz verlängern wir bis einschließlich 18. April 2021 die Möglichkeit, die laufenden uWM und uWM plus Prozesse zu unterbrechen bzw. die bestehende Unterbrechung zu verlängern. Die Unterbrechung ist wie bisher ausschließlich aufgrund von pandemiebedingten Umständen zulässig.
Alternativ ist es grundsätzlich möglich, dass Prozesse vorzeitig beendet werden. In diesem Fall besteht für uWM plus keine neue Option, die Beratung erneut zu starten. Bei uWM wird der Scheck entsprechend umgebucht, um eine Folgeberatung mit den restlichen Tagen zum späteren Zeitpunkt zu ermöglichen. Beim vorzeitigen Beenden der Prozessberatung wird der Antrag für die durchgeführten Tage gestellt und kann - bei positiver Prüfung - erstattet werden.
Rollenzuordnung
Aus Rückmeldungen des BVA zum Thema Beratungsdokumentation und auch aus Gesprächen mit Ihnen sowie den Prozessberater*innen schließen wir, dass es in Bezug auf die richtige Anwendung der agilen Methode des Lern- und Experimentierraums bei uWM plus, hier speziell die korrekte Rollenzuordnung, immer noch Unsicherheiten gibt.
Um zu sensibilisieren, dass die uWM plus Beratungsleistung nur förderfähig ist, wenn sie „nach Maßgabe der methodischen Vorgaben […] durchgeführt wurde“ (vgl. Förderrichtlinie 5.1.5), möchten wir an dieser Stelle auf einige Punkte hinweisen:
- Es muss gewährleistet sein, dass jede Rolle durch eine andere Person besetzt ist. Es müssen mindestens 5 Personen im Unternehmen in die Prozessberatung einbezogen sein: ein*e LAB - Verantwortliche*r, min. zwei Personen im LAB-Team sowie min. zwei Personen im Lenkungskreis (Vertretung der Geschäftsführung sowie der Belegschaft).
- Der Status (VZ/TZ/Auszubildende*r) dieser Personen ist für den Prozess unerheblich, die Teilnahme der MA wird in den Protokollen dokumentiert.
- Die Rollen dürfen nicht doppelt besetzt sein. Jede der oben genannten Rollen muss nachweislich durch eine andere Person besetzt sein!
Verlängerung der Unterbrechungen
Am 19. Januar 2021 wurde in der Bund-Länder-Konferenz die Verlängerung des Lockdowns bis 14. Februar 2021 beschlossen. Wie in den vergangenen Monaten wird den betroffenen Unternehmen bis einschließlich 14. März 2021 die Möglichkeit gegeben, die laufenden uWM und uWM plus Prozesse zu unterbrechen bzw. die bestehende Unterbrechung zu verlängern.
Die Unterbrechung ist ausschließlich aufgrund von pandemiebedingten Umständen zulässig, da ansonsten die Gefahr besteht, dass die Prozesslaufzeit überschritten wird und so Beratungstage ggf. nicht gefördert werden können.
Corona-Beihilfen
Ein Hinweis zu Berücksichtigung der Coronabeihilfen bei der Prüfung der Förderfähigkeit: Es handelt sich bei Kleinbeihilfen und De-minimis-Beihilfen um jeweils eigene Beihilfearten. Bei der Prüfung der De-minimis-Voraussetzungen werden die Kleinbeihilfen deshalb nicht mit berücksichtigt.