Berufliche Bildung ist eine der wesentlichen Stellschrauben, um Arbeits- und Fachkräfte für das Vorantreiben und die Anwendung neuer Technologien zu qualifizieren und darüber die Wettbewerbs- sowie Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft zu sichern. Berufliche Bildung leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der EU-Ziele im Kontext sogenannter „kritischer Technologien“, d.h. zu
- digitalen Technologien und technologieintensiven Innovationen (zum Beispiel Mikroelektronik, Cloud-Computing, Künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und 5G)
- umweltschonenden und ressourceneffizienten Technologien (zum Beispiel Energie aus erneuerbaren Quellen, Speicherlösungen für Strom und Wärme, Kraftstoffe nicht biologischen Ursprungs aus erneuerbaren Quellen, nachhaltige alternative Kraftstoffe)
- Biotechnologien (zum Beispiel Biomoleküle, Arzneimittel, Medizintechnik)
Eine Stärkung dieser Bereiche wird ohne eine hinreichende Zahl qualifizierter Arbeits- und Fachkräfte nicht möglich sein. Geeignete berufliche Bildungsangebote zur Unterstützung einer auf „kritische Technologien“ konzentrierten Kompetenzentwicklung sind daher unerlässlich. Bei der Ausstattung vieler beruflicher Aus- und Weiterbildungseinrichtungen gibt es jedoch erheblichen Modernisierungsbedarf, um die Entwicklung und Anwendung „kritischer Technologien“ angemessen erproben und erlernen zu können.
Hier greift die EFRE „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Ausstattung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen für berufliche Bildung in Bezug auf kritische Technologien“. Sie unterstützt Einrichtungen und Träger für berufliche Bildung dabei, Investitionen in die Ausstattung und Modernisierung ihrer Werkstätten, Labore oder anderer (digitaler) Lehr-Lernräume vorzunehmen, in denen Arbeits- und Fachkräfte für Berufszweige mit Bezug zu den o.g. Technologien aus- und weitergebildet werden. Zur förderfähigen Ausstattung gehören Laboreinrichtungen, Maschinen, Werkzeuge, Versuchs- und Erprobungsanlagen, technische Geräte, IT-Ressourcen (Hard- und Software einschl. Lizenzen).
Insgesamt stehen ca. 12,5 Mio. € aus Mitteln der Europäischen Union zur Verfügung. Die Förderung beträgt maximal 90 % der förderfähigen Ausgaben, der Durchführungszeitraum max. 24 Monate. Vorhaben müssen spätestens am 30. Juni 2029 abgeschlossen sein, Anträge können entsprechend bis zum 30. Juni 2027 gestellt werden.
Für Fragen zur Antragstellung und förderrechtlichen Themen steht die Bezirksregierung Arnsberg zur Verfügung, zu inhaltlich-fachlichen, beihilferechtlich relevanten Fragen sowie solchen zur STEP-Verordnung berät die Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW).
Weitere Informationen finden Sie in der Förderbekanntmachung und der Richtlinie im Anhang sowie hier: Überbetriebliche Bildungsstätten
- Förderbekanntmachung Überbetriebliche Bildungsstätten für kritische Technologien
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen techn. Ausstattung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen
Ansprechpersonen:
Zur konkreten Antragstellung und zu förderrechtlichen Fragen berät die Bezirksregierung Arnsberg:
Frau Aileen Ganss Telefon: 02931 82 2721 E-Mail: aileen.ganss@bra.nrw.de
Zu inhaltlich-fachlichen Themen, den beihilferechtlichen Voraussetzungen und Fragen zu kritischen Technologien im Sinne der STEP-Verordnung nutzen Sie bitte das Beratungsangebot der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW):
Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich
Die Beratung erfolgt durch:
Daniel Dunaevski
Telefon: 02461 61-84084
E-Mail: d.dunaevski@ptj.de
und
Patrick Kügler
Telefon: 02461 61-84013
E-Mail: p.kuegler@ptj.de