Start des Arbeitsmarktprogramms: „aufsuchende Stabilisierungsberatung“

Wer wird gefördert?

  • Personen, die ein voll sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufgenommen haben und den Kontakt zu Jobcenter oder Arbeitsagentur nach der Beschäftigungsaufnahme beendet haben.
  • Unternehmen, die einen ehemaligen Arbeitslosen eingestellt haben.
  • Zuwendungsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften mit einer AZAV-Akkreditierung für den Fachbereich 1.
  • Eine Absichtserklärung der örtlichen Arbeitsagentur oder des örtlichen Jobcenters, aus der die Unterstützung des Antragstellenden bei der Umsetzung des Vorhabens hervorgeht.

Was wird gefördert:

  • Insgesamt 58 Stellen von Stabilisierungsberatern sowie eine Restkostenpauschale in allen 53 Gebietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen.
  • Die Verteilung der Stellen richtet sich nach der Zahl der vorzeitig beendeten Beschäftigungsverhältnisse.
  • In jeder Region wird mindestens eine halbe Stelle gefördert.

Was sind die Ziele?

  • Die negativen Folgen der Coronapandemie für den Arbeitsmarkt abmildern und dem Anstieg von Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit gezielt entgegenwirken.
  • Ehemalige Arbeitslose und ihre neuen Arbeitgeber*innen bei der Integration in den Betrieb und bei innerbetrieblichen und persönlichen Herausforderungen unterstützen.
  • Einer frühzeitigen Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen und einer erneuten Arbeitslosigkeit gezielt entgegenwirken.
  • Die Nachhaltigkeit von Beschäftigungsverhältnissen verbessern.

Unsere Ansprechpartnerin:

 

 

 

 

 

 

Rita Wals
0221 - 35 50 11 - 33
rita.wals@ra-region-koeln.de

Für die Region Köln sind folgende Beratungsstellen an den Start gegangen:

Köln:                         lernen bohlscheid Akademie für Bildungsprojekte GmbH

Leverkusen:            JOB Service Beschäftigungsförderung LEV gGmbH

Rhein-Erft-Kreis:    ASH- Sprungbrett e.V.

Mit der Initiative REACT-EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) stellt die Europäische Union zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung, um die Folgen der COVID-19-Pandemie abzumildern. Das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium nutzt diese Mittel, um u.a. Langzeitarbeitslose und ihre Arbeitgeber mit verschiedenen Förderprogrammen zu unterstützen.