Bei gewünschter Inanspruchnahme einer Förderung im Rahmen einer Potentialberatung/Transformationsberatung (ggfls. kombiniert mit einer vorgeschalteten Neustartberatung) gilt folgender Grundsatz:

Mit der (eigentlichen) Prozessberatung darf nicht begonnen werden, bevor nicht eine Erstberatung zum Förderprogramm mit einer Beratungsstelle stattgefunden hat. Um keine Förderschädlichkeit zu riskieren, empfiehlt es sich außerdem, vorab noch keinen schriftlichen Leistungsvertrag mit einem ggfls. bereits kontaktierten Beratungsunternehmen abzuschließen. Erste Gespräche zur Erörterung der Ausgangssituation und eines gegebenen Beratungs-/Handlungsbedarfs im Unternehmen sind dabei unschädlich.

Grob lässt sich die Inanspruchnahme eines der genannten Förderprogramme in folgende 3 Phasen gliedern:

  1. Fördermittelerstberatung (durch eine frei wählbare Beratungsstelle zur Einschätzung der Förderwürdigkeit des Beratungsvorhabens)
  1. Umsetzung der Prozessberatung (durch ein frei wählbares Beratungsunternehmen zur Optimierung/Veränderung des im Unternehmen gegebenen Beratungs-/Handlungsbedarfs)
  1. Antragstellung auf Förderung (durch das Unternehmen nach Abschluss der Prozessberatung, Fertigstellung der Dokumentation durch und Begleichung der Schluss-/Rechnung an das Beratungsunternehmen)

 

Fördermittelerstberatung

# erfolgt durch eine frei wählbare Erstberatungsstelle (z.B. Regionalagentur Region Köln) 

# findet online-digital/in Präsenz im Unternehmen oder der Erstberatungsstelle statt

Zur Vorbereitung einer Fördermittelerstberatung durch die Regionalagentur Region Köln bittet diese um digitale Zusendung (per E-Mail) folgender Unterlagen/Informationen:

  • Aussagekräftige Darstellung des Beratungs-/Handlungsbedarfs im Unternehmen (formlos durch das Unternehmen selbst, alternativ als Bestandteil des Angebots des Beratungsunternehmens)
  • Aussagekräftiges Angebot des Beratungsunternehmens (inkl. Gliederung geplantes Beratungsvorhaben nach Inhalt, Tagewerken, Zielen, Beteiligten des Unternehmens sowie direktem Bezug zum Beratungs-/Handlungsbedarf, entstehende Kosten für Prozessberatung, Erkennbarkeit geplanter Methoden, voraussichtliche Berücksichtigung Themenfeld(er) der Potentialberatung oder Transformationsberatung

Nach Sichtung der Unterlagen / Klärung evtl. offener Fragen vorab, kann ein Termin zur Erstberatung vereinbart werden (Dauer: ca. 60-90 Min.), der in der Regel eine Aussage zur Förderfähigkeit des geplanten Beratungsvorhabens sowie die Aushändigung eines dafür vorgesehenen Beratungsprotokolls nebst ggfls. Beratungsscheck zum Ergebnis hat.

 

Prozessberatung

Erst nach Erhalt von Protokoll und ggfls. Scheck durch die Erstberatungsstelle kann förderunschädlich mit der Prozessberatung begonnen werden, deren Umsetzung in einem Zeitfenster von 9 Monaten empfohlen wird (Abweichungen möglich).

Die Prozessberatung wird seitens eines frei wählbaren Beratungsunternehmens durchgeführt, dokumentiert (Tagesprotokolle, abschließender Handlungsplan bzw. Unternehmensstrategie) und abgerechnet. Das beratene Unternehmen tritt hierbei in Vorleistung.

Ein Beratungstag umfasst in beiden Förderprogrammen (bzw. in Kombination mit einer Neustartberatung) je 8 Zeitstunden, kann in halbe Beratungstage aufgeteilt und sowohl in Präsenz im Unternehmen als auch online/digital durchgeführt werden.

 

Antragstellung

Die spätere Beantragung der Förderung erfolgt für Unternehmen mit Sitz/Arbeitsstätte in der Region Köln unmittelbar bei der Bezirksregierung Köln (Dezernat 34 – EU-Förderung, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln). Eine Vorlage des Antrags sowie zugehöriger Unterlagen bei der  Regionalagentur/Erstberatungsstelle ist nicht erforderlich/vorgesehen (und verzögert die Antragsbearbeitung).

Die Prozessberater*innen stehen den beratenen Unternehmen in der Regel bei der Antragstellung unterstützend zur Seite; zur Beantwortung evtl. auftretender Fragen und Klärungsbedarfe steht darüber hinaus auch die Erstberatungsstelle (Regionalagentur) gerne zur Verfügung.

 

Weitere programmspezifische Informationen wie Förderkonditionen, inhaltliche Zielsetzungen und Schwerpunkte usw. (inkl. Hinweise/Links zu Formularen) finden Sie auch hier:

Potentialberatung NRW

Transformationsberatung NRW

Neustartberatung NRW (nur vorgeschaltet einer Potential- oder Transformationsberatung möglich)

https://www.mags.nrw/potentialberatung

https://www.mags.nrw/transformationsberatung

https://www.gib.nrw.de/themen/arbeitsgestaltung-und-sicherung/programmfamilie_potentialberatung