NRW-Soforthilfe 2020
Die Landesregierung geht bei Rückzahlungsmodalitäten auf die Kritik der Kammern ein Das Land Nordrhein-Westfalen setzt Verbesserungen bei der Abrechnung der NRW-Soforthilfe durch und nimmt das Rückmeldeverfahren zum Herbst wieder auf. Nähere Infos erhalten Sie hier
NRW-Soforthilfe: Ermittlung des Liquiditätsengpasses, Wirtschaftsministerium hat Hotline eingerichtet!
Auskünfte erteilt die eigens dafür eingerichtete Hotline des NRW-Wirtschaftsministeriums: 0211/79 56 49 95. Auch per E-Mail können Sie sich hierzu direkt an das Ministerium wenden: soforthilfe-rueckmeldung{at}mwide.nrw.de.
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