
Unsere Leistungen
definieren sich aus den drei Programmschwerpunkten und beschäftigungspolitischen Zielsetzungen der Landesarbeitspolitik. Die drei Themenfelder ergeben sich aus dem Operationellen Programm des Europäischen Sozialfond in NRW für den Zeitraum 2007 -2013.
1. Schwerpunkt: Förderung der Beschäftigungsfähigkeit
Die Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigen und Unternehmen lassen sich in drei Zielvorgaben unterteilen:
- Steigerung der Weiterbildungs- und Innovationsaktivität von Beschäftigten und Unternehmen
- Verbreitung innovativer und produktiver Formen der Arbeitsorganisation
- Unterstützung betrieblicher Strukturmaßnahmen und des Personaltransfers
Dieses Themenfeld beinhaltet alle Angebote und Förderinstrumente für kleine und mittelständische Unternehmen und ihre Beschäftigte.
2. Schwerpunkt: Jugend und Berufsausbildung
Die Verbesserung des Humankapitals wird ebenfalls in drei strategische Zielsetzungen unterteilt und umfasst alle Programmlinien aus Schule und Beruf:
- Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Ausbildungsqualität
- Verbesserung des Zugangs zur Ausbildung
- Verbesserung der Ausbildungsreife
3. Schwerpunkt: Integration von besonderen Zielgruppen
Die drei Zielsetzungen unter dem Aspekt Verbesserung der Arbeitschancen und Integration benachteiligter Personen werden folgendermaßen definiert und auf der Seite Besondere Zielgruppen näher beschrieben:
- Verbesserung der beruflichen Integration von langzeitarbeitslosen Jugendlichen
- Verbesserung der beruflichen Integration von behinderten und schwerbehinderten Menschen
- Weiterentwicklung der zielgruppenorientierten Arbeitsmarktpolitik
Nähere Informationen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten erhalten Sie auf den Unterseiten der Themenfelder oder sie nehmen direkt Kontakt zu den Mitarbeitern der Regionalagentur Region Köln.



