
Mit Potentialberatung stark für den Wettbewerb
Mit der Potentialberatung unterstützt das Land NRW kleine und mittelständische Unternehmen, unausgeschöpfte Ressourcen zu erkennen, Stärken und Schwächen zu analysieren sowie neue Maßnahmen zu entwickeln, die zur Modernisierung und damit zur zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens beitragen. Gefördert wird die einzelbetriebliche Beratung durch ein vom Unternehmen selbst bestimmtes Beratungsunternehmen. Um eine hohe Akzeptanz aller Beschäftigten für die Maßnahmen der Potentialberatung zu erzielen, findet die Potentialberatung im Unternehmen unter Beteiligung der Belegschaft statt.
Das Land NRW finanziert 50 % der Beratungskosten, höchstens jedoch 500,00 € pro Beratungstag. Die Förderung können kleine und mittere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern in Anspruch nehmen, die bereits seit fünf Jahren existieren.
Neu seit dem 20. April 2010
Es können alle Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter mit bis zu fünfzehn Beratungstagen gefördert werden. Die Beratungstage können flexibel in einem Zeitraum von 9 Monaten, bei der Beantragung einer 2 Phase in einem Zeitraum von max. 21 Monaten durchgeführt werden. Nach Abschluss dieses Prozesses kann eine weitere Potentialberatung wie bisher auch erst nach drei Jahren wieder gefördert werden.
Mit Hilfe der Potentialberatung können Unternehmen entlang von drei zentralen Themenbereichen ihre Stärken und Schwächen ermitteln sowie betriebsspezifische Lösungen erarbeiten:
- Kompetenzentwicklung durch berufliche Weiterbildung
z.B. Personalentwicklung, ein flexibler Personaleinsatz durch kontinuierliche Weiterbildung, Innovation durch kompetente Beschäftigte
- Arbeitsorganisation
z.B. Einsatz flexibler Arbeitszeitmodelle, die Einführung innovativer Verfahren zur Orientierung auf neuen Märkten, Produkte, Dienstleistungen oder Kunden, die Gestaltung und Steuerung von Abläufen und Strukturen im Betrieb
- Gesundheit am Arbeitsplatz und demografischer Wandel
z.B. betriebliche Gesundheitsförderung, die Weitergabe von Erfahrungswissen an jüngere Beschäftigte, die optimale Gestaltung von Arbeitsumfeld und Arbeitsbedingungen, damit (insbesondere ältere) Beschäftigte ihre Arbeit lange und gesund ausüben können
Antragsverfahren
Folgende Unterlagen sind zur Beantragung der Potentialberatung eforderlich:
- Unternehmensprofil mit der Darstellung der geplanten Beratungsbedarfe
- Angebot der Unternehmensberatung ( freie Beraterwahl, z.B. aus der Beraterdatenbank der GIB, unverbindliches Muster Angebot Potentialberatung)
- Unternehmerberaterfragebogen
Die Unterlagen können Sie gerne an die Mailadresse der Regionalagentur Region Köln regionalagentur(at)stadt-koeln.de weiterleiten. Die Mitarbeiter/innen setzen sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung um einen Beratungstermin zu vereinbaren. In diesem Beratungstermin kann Ihnen nach eingehender Prüfung der Beratungsscheck für die Potentialberatung ausgestellt werden. Das bisherige Beantragungsverfahren im Vorfeld entfällt, und Sie können zeitnah nach dem Beratungsgespräch mit der Potentialberatung beginnen. Nach Beendigung der Potentialberatung kann mit dem Verwendungsnachweis (Handlungsplan, dem ausgestellten Beratungsscheck und dem Zahlungsnachweis) die Förderung bei der zuständigen Bezirksregierung Köln beantragt werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Broschüre "Potentialberatung in Nordrhein-Westfalen. Erfolgreich Arbeiten: Qualifizierter.Flexibler.Gesünder. oder direkt bei den Mitarbeitern der Regionalagentur Region Köln.



