
Unsere Investition in Ihre Zukunft - Der Bildungsscheck in NRW
Sichern Sie sich Ihre Chancen für die Zukunft durch Weiterbildung
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) bietet mit dem Bildungsscheck eine ganz konkrete Unterstützung an. Es übernimmt bis zu 50 Prozent der Kosten (maximal 500,00 Euro) Ihrer Weiter- und Fortbildungsmaßnahme.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Hierzu gehören z.B. Sprach- und EDV-Schulungen, Erwerb von Schlüsselqualifikationen oder Lern- und Arbeitstechniken. Ausgeschlossen sind arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen oder Kurse, die der Erholung dienen.
Wer kann einen Bildungsscheck erhalten?
Beschäftigte in NRW, z.B. Existenzgründer in den ersten 5 Unternehmensjahren sowie mitarbeitende Familienangehörige können von dieser attraktiven Förderung profitieren. Besonders gefördert werden die Beschäftigungsgruppe der an- und ungelernten Arbeitnehmer/innen, befristet Beschäftigte, Zeitarbeitnehmer/innen, Beschäftigte, die 50 Jahre und älter sind und die Berufsrückkehrer/innen.
Wer kann beantragen?
Im individuellen Zugang können Beschäftigte, unabhängig von der Größe des Unternehmens, in dem sie beschäftigt sind - mit Ausnahme des öffentlichen Dienstes - einen Bildungsscheck beantragen.
Im betrieblichen Zugang können Arbeitgeber für ihre Beschäftigten jährlich bis zu 20 Bildungsschecks beantragen, wenn primär die bevorzugt geförderten Beschäftigungsgruppen bedient werden. Im sog. "Hucke-pack-Verfahren" kann für einen Teilnehmer aus dieser Beschäftigungsgruppe ein "Anderer mitgenommen" werden, sofern dieser im laufenden und vorangegangenen Jahr an keiner Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen hat.
Ausnahme: Kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten können bis zu 5 Bildungsschecks für Mitarbeiter/innen beantragen, die nicht der besonders geförderten Personengruppe angehören und die - wie bisher - im laufenden und vorangegangenen Jahr an keiner Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen haben.
Wie erhalten Sie einen Bildungsscheck?
Voraussetzung ist die Beratung bei einer in der Region Köln anerkannten Bildungsberatungsstelle. Diese informiert und berät über geeignete Angebote und händigt den Bildungsscheck aus, den Sie bei dem ausgewählten Weiterbildungsträger einlösen.
Allgemeine Informationen zum Bildungsscheck finden sie unter
Bei Fragen zum Bildungsscheck steht Ihnen das Bürger- und Service Center der Landesregierung CallNRW unter der Telefonnummer: 0180 / 3 100 118 (9 Ct/Minute) zur Verfügung.



