Regionalagentur Region Köln (Link zur Homepage)Bildungsscheck

Bildungsscheck - Weiterbildungsförderung

Investition in die berufliche Zukunft

Bildungsscheck – Förderzuschuss für die Weiterbildung

 

Lebensbegleitendes Lernen gehört immer mehr zum beruflichen Alltag, um die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen in NRW zu erhalten. Um mehr Beschäftigte und Betriebe für Weiterbildung zu motivieren, hat das Land ein umfangreiches Förderprogramm aufgelegt, das private und betriebliche Weiterbildungsausgaben zu 50 Prozent bis zu 500 € bezuschusst. 

Wer kann teilnehmen?

Das Programm richtet sich Beschäftigte in kleinen und mittelständischen Unternehmen in NRW mit bis zu 250 Beschäftigten, die im laufenden Jahr und in den beiden vorausgehenden Kalenderjahren an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.

Der Zugang zum Bildungsscheck ist sowohl individuell als auch betrieblich möglich. Interessierte Beschäftigte können für ihre berufliche Weiterentwicklung einen Bildungsscheck pro Jahr in Anspruch nehmen. Ebenso können Betriebe, die im Rahmen ihrer Personalentwicklung geeignete Qualifizierungen für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen benötigen, bis zu 10 Bildungsschecks pro Jahr beantragen.

Insgesamt kann ein Bildungsscheckempfänger je einen Bildungsscheck im individuellen und einen Bildungsscheck im betrieblichen Zugang erhalten (max. zwei Bildungsschecks pro Person pro Jahr).

Der Bildungscheck gilt für alle Beschäftigtengruppen: von den Fach- und Leitungskräften bis hin zu den Minijobber/-innen sowie Frauen und Männer in Elternzeit.

Den Bildungscheck können aber auch Unternehmer/-innen, Existenzgründer/-innen und Freiberufler/-innen in den ersten fünf Jahren nach Unternehmensgründung nutzen.

Seit dem 01.02.2008 können auch Berufsrückkehrende, die nach einer Familienphase von über einem Jahr in den Beruf zurückkehren wollen und die keine Förderung über die zuständige Arbeitsagentur erhalten, den Bildungsscheck NRW nutzen.

Was wird gefördert?

Das Land NRW übernimmt mit dem Bildungschecks die Hälfte der anfallenden Qualifizierungskosten (bis max. 500€ pro Bildungsscheck).

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Hierzu gehören beispielsweise Sprach- und EDV-Schulungen, Erwerb von Schlüsselqualifikationen oder Lern- und Arbeitstechniken.

Ausgeschlossen bei der Förderung sind arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Kurse, die der reinen Erholung dienen.

Ausgeschlossen ist eine Förderung zudem, wenn Sie bereits bei einer Weiterbildung angemeldet sind.

Wo ist der Bildungsscheck zu erhalten?

Den Bildungsscheck ist in einer der 12 Bildungsberatungsstellen der Region Köln erhältlich.

Um optimale Ergebnisse zu erzielen ist eine vorhergehende Beratung darüber, welche Weiterbildungsangebote für die Einzelnen oder den Betrieb in Frage kommen, nötig. Aus diesem Grund wird der Bildungsscheck nur über die o.g. Beratungseinrichtungen vergeben.

Im Anschluss an die Beratung wird der Bildungsscheck ausgehändigt, der dann direkt bei einem Weiterbildungsträger eingelöst werden kann.

Hilfe bei Fragen zum Bildungsscheck:

Allgemeine Informationen zum Bildungsscheck finden sie unter

www.mags.nrw.de

www.bildungsscheck.nrw.de

www.weiterbildung.in.nrw.de

Bei Fragen zum Bildungsscheck steht Ihnen das Bürger- und Service Center der Landesregierung CallNRW unter der Telefonnummer: 0180 / 3 100 118 (9 Ct/Minute) zur Verfügung.