Arbeitsbereich

Förderung von Unternehmen und Beschäftigten

Unternehmen und Beschäftigte durchlaufen aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen qualitative und strukturelle Anpassungsprozesse. Diese ergeben sich insbesondere aus der Globalisierung des Wirtschaftshandelns, aus den Anforderungen des europäischen Binnenmarktes, aus verkürzten Produktionszyklen sowie aus den wachsenden Kundenanforderungen an Produktqualität und Liefertreue. Sie sind verbunden mit besonderen Herausforderungen für Beschäftigte in den einzelnen Betrieben. 

Vor allem im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung stellen sich neue Anforderungen an die Qualifikation ebenso wie an die Kompetenzen und Aufgaben der einzelnen Beschäftigten. Menschen, die dauerhaft beschäftigungsfähig bleiben, gewinnen an Bedeutung. Investitionen in die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind Investitionen in die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben.

Die Landesregierung NRW unterstützt insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen und deren Beschäftige in NRW mit verschiedenen Förderangeboten. So können die Unternehmen, unterstützt von Beratungsunternehmen, maßgeschneiderte Lösungen entwickeln, um ihre Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu erhöhen.

Logo des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Logo des Europäischen Sozialfonds der EU
Rhein-Erft-KreisStadt KölnRheinisch-Bergischer KreisStadt LeverkusenOberbergischer KreisAgentur für Arbeit BrühlAgentur für Arbeit KölnAgentur für Arbeit Bergisch GladbachIHK KölnHandwerkskammer zu KölnDGB Region Köln-BonnAGV MetallAGV OberbergChemie RheinlandUnternehmerverbändeKreishandwerkschaft Bergisches LandKöln HandwerkKreishandwerkschaft Rhein-ErftGleichstellungsstelle Region KölnJobcenter KölnJobcenter Rhein-ErftJobcenter Rhein-BergJobcenter OberbergJobcenter LeverkusenRhein-Erft-Akademie